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Der Weg für den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes ist frei: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der dbb beamtenbund und tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die Redaktionsverhandlungen über den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV COVID) abgeschlossen. Die Gremien haben dem Ergebnis zugestimmt. Diese Vereinbarung kann damit ab sofort umgesetzt werden.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann Kurzarbeit angeordnet werden. Die Mitbestimmung ist zu beachten. Die Beschäftigten erhalten während der Kurzarbeit, unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes, 95 Prozent (bis EG 10 einschließlich) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) ihres bisherigen Nettoentgelts. Während der Kurzarbeit und für drei Monate danach sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Urlaub und Überstunden. Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.

(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung vom 16.04.2020, VKA)

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