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Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Ausgabe von Mai 2019 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:

In den beiden vorherigen Ausgaben der LOHN+GEHALT (L+G) wurden die Grundzüge beim Erfassen einer gewöhnlichen und einer bevorrechtigten Pfändung (Unterhaltspfändung) in SAP sowie die Darstellung bzw. Ermittlung des pfändbaren Betrages im SAP-Protokoll erläutert.

Treffen mehrere Pfändungen zusammen, gilt gem. § 804 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) grundsätzlich das Rangfolgeprinzip (Grundsatz der Priorität). Das gilt auch dann, wenn zuerst eine gewöhnliche Pfändung und danach die bevorrechtigte Unterhaltspfändung zugestellt wurde. Ein sehr häufiger Praxisfehler besteht darin, dass das Wort „bevorrechtigt“ fälschlicherweise als „vorrangig“ interpretiert wird.

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