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Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Spezialausgabe von November 2018 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:

Die Jahressonderzahlung stellt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue dar. Mit Einführung des TVöD ist keine Bindungsfrist mehr vorgesehen. Damit entfällt der bei der früheren Zuwendung im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) noch vorhandene zusätzliche Zweck, einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue zu geben.

Dieser Artikel informiert über die „Jahressonderzahlung“ im TVöD-VKA, insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe, die Auswirkungen von Fehlzeiten einschließlich der Sonderfälle bei Mutterschutz und Elternzeit.

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