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Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Ausgabe Oktober 2018 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:

In der Entgeltabrechnungspraxis kommt es häufig vor, dass Betriebs- bzw. Personalräte oder auch die Beschäftigten direkt auf die Personalabteilung zukommen und diese bitten, sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) wie z. B. Projektprämien, Urlaubs- und Weihnachtsgelder oder Gewinnbeteiligungen auf mehrere Monate zu verteilen. Auch die Möglichkeit, diese Zahlungen monatlich ratierlich auszuzahlen, wird diskutiert.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch der Glaube, dass dadurch die Steuerbelastung aufgrund einer niedrigeren Steuerprogression gemindert und damit die zu zahlende Lohnsteuer geringer wird.

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