Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Ausgabe August 2017 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer.
Im Gesetzesentwurf vom 11. März 1991, Drucksache 12/220, wird unter dem Stichwort „Problem“ ausgeführt: „Vor dem Hintergrund der jüngsten Veränderungen in der Weltlage (Entwicklungen im Mittleren Osten, in Südost- und Osteuropa und in den neuen Bundesländern), die die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in die Pflicht nehmen, müssen zur Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben die Haushaltseinnahmen des Bundes verbessert werden.“