© jesus192 / Pixabay / Frag´ den Müller

Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Ausgabe 2/2023 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:

Im Abrechnungsverband West werden die Leistungen für die Pflichtversicherung (VBLklassik) über das Umlageverfahren (modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren) finanziert.

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Arbeitgeberanteil an der Umlage 5,49 Prozent, der Arbeitnehmeranteil unverändert seit 01.07.2018 (Arbeitgeber im Bereich des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber) bzw. 01.07.2017 (im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder) 1,81 Prozent (1,41 Prozent zzgl. eines zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags zur Umlage in Höhe von 0,4 Prozent).

 

Die im Artikel aufgeführten Regelungen können grundsätzlich auch auf andere Zusatzversorgungskassen übertragen werden. Bei einer gemischt finanzierten betrieblichen Altersversorgung, wie z.B. der VBL Ost, ZVK Sachsen oder des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (KVBW), sind weitere Besonderheiten zu beachten. Deshalb biete ich Ihnen gerne auf Anfrage einen Online-Workshop „Update – aktuelles zur VBL/ZVK“ an, in dem auch weitere – Ihre Zusatzversorgung betreffenden Fragestellungen – besprochen werden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.