Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Ausgabe Juni 2017 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) das Risiko Krankheit und Pflege bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen absichern möchten. Insbesondere zum Jahreswechsel entscheiden sich immer wieder JAE-Überschreiter zum Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Aber auch unterjährig ist unter Einhaltung entsprechender Fristen eine Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich, um in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Die Kostenersparnis durch geringere Beiträge wird, neben der erhofften besseren Versorgung, als eines der Hauptmotive für den Wechsel in die PKV genannt. Umso erstaunter – und oft auch verärgert – sind die betroffenen Beschäftigten, wenn ein sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalt lohnsteuerliche Folgen nach sich zieht:
eine teilweise erheblich höhere Lohnsteuer. Darüber wurden sie bei Abschluss der PKV häufig nicht informiert. Auch die Entgeltabrechner staunen nicht schlecht, denn die Ursache liegt zwischenzeitlich einige Jahre zurück: Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergaben sich – seit dem Jahr 2010 – durch das Bürgerentlastungsgesetz gravierende Änderungen, die es nach wie vor zu beachten gilt. Verschiedene Beispiele erläutern die Ursachen und Gründe, so dass Sie den Sachverhalt Ihren Mitarbeitern verständlich darlegen können.