Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird in einem ersten (!) Schritt zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,6 Prozent) erhöht. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden die Beiträge zur Pflegeversicherung bereits ab 2016 um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Die damit verbundenen Mehreinnamen sollen zum einen der geplanten Leistungsverbesserung sowie einer neuen Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit und zum anderen der Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds dienen. Folgende Leistungsverbesserungen sind vorgesehen:
- Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Für eine erforderliche kurzfristige Organisation für die Pflege eines Angehörigen, z.B. nach einem Schlaganfall, können Angehörige eine 10 tägige bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld.
- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Anstelle der bisherigen 3 Pflegestufen soll es künftig 5 Pflegestufen geben. Dadurch soll dem individuellen Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen besser Rechnung getragen werden. In das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung werden auch psychische Leiden, Demenz einbezogen.
- Entlastung von Menschen in Pflegeberufen: Die Zahl der Fachkräfte in Pflegeberufen soll um 30 Prozent erhöht werden. Das entspricht rund 45.000 zusätzliche Kräften. Dies soll zum einen durch eine kostenlose Ausbildung erreicht werden, zum anderen durch eine Weiterqualifikation von 4.000 Pflegehelfern zu Fachkräften.
- Neues Begutachtungsverfahren: Dieses wird seit April 2014 in zwei Modellprojekten auf Praxistauglichkeit geprüft. Das Ergebnis des Gutachtens soll Anfang 2015 vorliegen. Auf dieser Grundlage wird der Gesetzgeber im Anschluss mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen.
- Pflegevorsorgefonds: Nach Aussage des Bundesministeriums der Gesundheit sollen mit dem Pflegevorsorgefonds mögliche Beitragssteigerungen in der Zukunft abgefedert werden. (Anm. des Autors: „abgefedert“ bedeutet für mich „der Beitragssatz wird nicht so stark steigen“, aber er wird künftig weiter steigen. Um zu wissen, wie die Regierungen – egal welcher Partei – mit Steuer- und Beitragsgeldern umgeht, genügt ein Blick in die Vergangenheit. Stichwort Ökosteuer, welche doch ursprünglich zur Sicherung der Rente eingeführt wurde. Die Einnahmen fließen jedoch in den allgemeinen Haushalt. Zitat Rainer Kambeck (DIHK): „An den aktuellen Rentenbeschlüssen könne man erkennen, dass gefüllte Kassen vor allem zu zusätzlichen Ausgaben verleiten würden„).