Aufgrund verschiedener Anfragen befasst sich dieser Artikel mit dem Sachverhalt, ob die Gleizonenregelung auch für Personengruppen anzuwenden ist, die in einzelnen Versicherungszweigen beitragsfrei sind. Häufigster Fall in der Praxis sind die „Werkstudenten“. Beispiel: Student, 5. Fachsemester, Alter: 24 Jahre, monatliches regelmäßiges Arbeitsentgelt: 520 EUR, Arbeitszeit: 18 Std./Woche. Lösung:
Da das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € überschreitet liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vor. Das Werkstudentenprivileg gilt nicht für die Rentenversicherung. Somit besteht nur Beitragsfreiheit für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. RV-Beiträge sind zu entrichten.
Das regelmäßige monatliche Arbeitsengelt liegt innerhalb der Gleitzone, mit der Folge, dass die Berechnung der RV-Beiträge nach den Vorschriften der Gleitzone zu ermitteln sind. Die Gleitzonenformel wird nicht aufgrund fehlender KV-, PV- und AV-Pflicht angepasst.
Es gilt somit: beitragspflichtige Einnahme = 1,2528 x Arbeitsentgelt – 202,24
Der Arbeitgeberanteil errechnet sich aus dem tatsächlichen Entgelt
Für den Arbeitnehmer ermittelt sich die beitragspflichtige Einnahme aus
Der Arbeitnehmeranteil errechnet sich wie folgt:
89,40 € (Gesamtbeitrag) – 51,74 € (Arbeitgeberanteil) = 37,66 €
Zusammenfassung:
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt | |
Beitragspflichtiges AE | 449,22 € | 520,00 € | |
Beitrag KV | 0 € | 0 € | 0 € |
Beitrag PV | 0 € | 0 € | 0 € |
Beitrag RV | 37,66 € | 51,74 € | 89,40 € |
Beitrag AV | 0 € | 0 € | 0 € |
Beiträge gesamt | 37,66 € | 51,74 € | 89,40 € |
Hinweis: Der Arbeitgeber hat noch die U 2 Umlage zu entrichten sowie ggf. die Insolvenzgeld- und U 1 Umlage.
Verzicht auf die RV-Freiheit
Eine „normale“ Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt nur in Betracht, wenn der Student auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts nach § 163 Abs. 10 Satz 6 SGB VI verzichtet.
Tipp
Mehr Details zur Berechnung des Gleitzonenentgelts und der Beiträge erfahren Sie im Artikel „Gleitzone 2009 – manuelles Rechenbeispiel und Info„.
Tolle Seite!!
Ich hätte folgende Frage:
Ein Student med , 18.Sem , 30 Jahre, fällt aus der Familien und Studentenversicherung raus.
( zahlt jetzt 179 Eur/mon KV als freiwillig vers. Student . ) Er soll jetzt 480 EUR verdienen .
Wie sind seine Abzüge , bzw Beiträge zur KV – keiner kann mir eine zufriedenstellende Antwort geben.
Mit freundlichen Grüssen H.M.Lang