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Aufgrund verschiedener Anfragen befasst sich dieser Artikel mit dem Sachverhalt, ob die Gleizonenregelung auch für Personengruppen anzuwenden ist, die in einzelnen Versicherungszweigen beitragsfrei sind. Häufigster Fall in der Praxis sind die „Werkstudenten“. Beispiel: Student, 5. Fachsemester, Alter: 24 Jahre, monatliches regelmäßiges Arbeitsentgelt: 520 EUR, Arbeitszeit: 18 Std./Woche. Lösung:

Da das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € überschreitet liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vor. Das Werkstudentenprivileg gilt nicht für die Rentenversicherung. Somit besteht nur Beitragsfreiheit  für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. RV-Beiträge sind zu entrichten.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsengelt liegt innerhalb der Gleitzone, mit der Folge, dass die Berechnung der RV-Beiträge nach den Vorschriften der Gleitzone zu ermitteln sind. Die Gleitzonenformel wird nicht aufgrund fehlender KV-, PV- und AV-Pflicht angepasst.

Es gilt somit: beitragspflichtige Einnahme = 1,2528 x Arbeitsentgelt – 202,24

Der Arbeitgeberanteil errechnet sich aus dem tatsächlichen Entgelt

520 € x 9,95 % = 51,74 € Rentenversicherung

Für den Arbeitnehmer ermittelt sich die beitragspflichtige Einnahme aus

1,2528 x 520 € – 202,24 = 449,22 €

Der Arbeitnehmeranteil errechnet sich wie folgt:

Rentenversicherung: 449,22 € x 9,95 % x 2 = 89,40 €
89,40 € (Gesamtbeitrag) – 51,74 € (Arbeitgeberanteil) = 37,66 €

 Zusammenfassung:

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Gesamt

Beitragspflichtiges AE

449,22 €

520,00 €

 
Beitrag KV

0 €

0 €

0 €

Beitrag PV

0 €

0 €

0 €

Beitrag RV

37,66 €

51,74 €

89,40 €

Beitrag AV

0 €

0 €

0 €

 
Beiträge gesamt

37,66 €

51,74 €

89,40 €

Hinweis: Der Arbeitgeber hat noch die U 2 Umlage zu entrichten sowie ggf. die Insolvenzgeld- und U 1 Umlage.

Verzicht auf die RV-Freiheit

Eine „normale“ Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt nur in Betracht, wenn der Student auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts nach § 163 Abs. 10 Satz 6 SGB VI verzichtet.

In diesem Fall würden beide 51,74 € RV-Beitrag zahlen (jeweils 9,95 % aus 520 €). Die anderen Zweige der Sozialversicherung verbleiben entsprechend bei „0“.

Tipp

Mehr Details zur Berechnung des Gleitzonenentgelts und  der Beiträge erfahren Sie im Artikel „Gleitzone 2009 – manuelles Rechenbeispiel und Info„.

Ein Gedanke zu “Studenten – Abrechnung innerhalb der Gleitzone”

  • Tolle Seite!!
    Ich hätte folgende Frage:
    Ein Student med , 18.Sem , 30 Jahre, fällt aus der Familien und Studentenversicherung raus.
    ( zahlt jetzt 179 Eur/mon KV als freiwillig vers. Student . ) Er soll jetzt 480 EUR verdienen .
    Wie sind seine Abzüge , bzw Beiträge zur KV – keiner kann mir eine zufriedenstellende Antwort geben.
    Mit freundlichen Grüssen H.M.Lang

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