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Zum 01.07.2009 verringert sich im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Einheitsbeitragssatz in der Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 14,9 % (bis 30.06.09: 15,5 %). Der Arbeitgeber übernimmt hiervon 7,0 %, der Arbeitnehmeranteil beläuft sich auf 7,9.

Maßgeblich für den Faktor „F“ ist der am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz aus allgemeiner Rentenversicherung, gesetzlicher Pflegeversicherung (ohne Beitragszuschlag für Kinderlose), Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung.

Deshalb hat die unterjährige Beitragssatzänderung in der Krankenversicherung zum 1.7.2009 keine Auswirkungen auf diesen Wert. Der Faktor „F“ beträgt unverändert 0,7472. 

Es ist weiterhin folgende vereinfachte Gleitzonenformel anzuwenden:

Beitragspflichtige Einnahme = 1,2528 x Arbeitsentgelt – 202,24

Tipp

Mehr Details zur Berechnung des Gleitzonenentgelts und  der Beiträge erfahren Sie im Artikel „Gleitzone 2009 – manuelles Rechenbeispiel und Info„.

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