© I-vista / pixelio.de

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat heute den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler: „Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden.“

Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.

Die ZSS hat in einer E-Mail die Arbeitgeber informiert. Unter anderem wurde folgendes mitgeteilt:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht. Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist, werden wir Sie erneut per E-Mail informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.