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„Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 388/10) entschieden, dass ein Entgelt für die Kontoführung unzulässig ist, das im Rahmen eines Privatdarlehens von der Bank erhoben wird. Begünstigt von dem Urteil sind Millionen Kunden, die etwa einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Die Mehrheit der Geldinstitute verlangte bislang ein Entgelt für die Kontoführung.“

„Die Verbraucherzentrale NRW hatte das Internationale Bankhaus Bodensee stellvertretend für die Branche verklagt. Wie die Konsumentenschützer sah auch das höchste Gericht in der Kontoführung keine Sonderleistung für die Kunden. Sie geschehe allein im Interesse des Bankhauses und dürfe deshalb nicht mit einem besonderen Entgelt versehen werden, meinten die Richter. Darlehensnehmer hätten ausschließlich den vereinbarten Zins zu zahlen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW gilt die BGH-Entscheidung für sämtliche Darlehensverträge. Wem ein solches Entgelt in Rechnung gestellt wurde, kann die Beträge nun zurückverlangen. Offen ist dabei noch die Frage der Verjährung.

Im schlechtesten Fall drohen Erstattungsansprüche zu verjähren, die auf Zahlungen im Jahr 2008 beruhen. Die Juristen der Verbraucherzentrale NRW sind allerdings der Meinung, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Beendigung des Darlehensverhältnisses beginnt. In diesem Fall können alle Entgelte eines Vertrages zurückgefordert werden, wenn der Vertrag 2008 oder später beendet wurde.

Übrigens: In Bezug auf Kontoführungsentgelte, die Bausparkassen verlangen, hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 7 O 10 68/08) die beklagte Bausparkasse BSQ (vormals Quelle Bausparkasse AG) anerkannt, ein solches Kontoführungsentgelt vom Bausparer nicht mehr zu verlangen. Dieses Urteil ist zunächst allein für die Kunden des BSQ von Bedeutung.

Ein Musterschreiben zur Rückforderung der Kontoführungsentgelte finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.“

Quelle:
Pressemitteilung auf der Internetpräsenz der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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