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Die voraussichtlichen Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Bezugsgrößen 2011 wurden im letzten Artikel veröffentlicht. Heute erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Sachbezugswerte „Verpflegung“ für das Jahr 2011.

Freie Verpflegung

Alle Arbeitnehmer, einschließlich Jugendliche und Auszubildende

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich47,00 €85,00 €85,00 €217,00 €
Kalendertäglich1,57 €*2,83 €*2,83 €*7,23 €

*Die Werte sind auch bei kostenloser Abgabe arbeitstäglicher Mahlzeiten im Betrieb (sog. Kantinenmahlzeiten) sowie im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit, die auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt, beim Lohnsteuerabzug als Arbeitslohn zu erfassen. Ebenfalls gelten die o.g. Werte für volljährige Familienangehörige.

Familienangehörige** vor Vollendung des 18. Lebensjahres

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich37,60 €68,00 €68,00 €173,60 €
Kalendertäglich1,26 €2,26 €2,26 €5,78 €

Familienangehörige** vor Vollendung des 14. Lebensjahres

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich18,80 €34,00 €34,00 €86,80 €
Kalendertäglich0,63 €1,13 €1,13 €2,89 €

Familienangehörige** vor Vollendung des 7. Lebensjahres

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich14,10 €25,50 €25,50 €65,10 €
Kalendertäglich0,47 €0,85 €0,85 €2,17 €

** Wert der an Familienangehörige des Arbeitnehmers abgegebenen Sachbezüge: Anzusetzen sind jeweils ausschließlich die o. g. Beträge für Angehörige, es erfolgt keine Addition mit dem Sachbezugswert für Beschäftigte.

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