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Sachbezüge sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und deshalb grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Der Bundesrat hat  am 11.10.2013 die sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung angenommen. Somit ergeben sich folgende Werte für Verpflegung für das Jahr 2014:

Freie Verpflegung

Alle Arbeitnehmer, einschließlich Jugendliche und Auszubildende

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich49,00 €90,00 €90,00 €229,00 €
Kalendertäglich1,63 €*3,00 €*3,00 €*7,63 €

*Die Werte sind auch bei kostenloser Abgabe arbeitstäglicher Mahlzeiten im Betrieb (sog. Kantinenmahlzeiten) beim Lohnsteuerabzug als Arbeitslohn bzw. für die Beitragsberechnung als Arbeitsentgelt zu erfassen. Die o.g. Werte gelten auch für volljährige Familienangehörige.


Familienangehörige** vor Vollendung des 18. Lebensjahres

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich39,20 €72,00 €72,00 €183,20 €
Kalendertäglich1,30 €2,40 €2,40 €6,10 €

Familienangehörige** vor Vollendung des 14. Lebensjahres

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich19,60 €36,00 €36,00 €91,60 €
Kalendertäglich0,65 €1,20 €1,20 €3,05 €

Familienangehörige** vor Vollendung des 7. Lebensjahres

FrühstückMittagessenAbendesseninsgesamt
Monatlich14,70 €27,00 €27,00 €68,70 €
Kalendertäglich0,49 €0,90 €0,90 €2,29 €

** Wert der an Familienangehörige des Arbeitnehmers abgegebenen Sachbezüge: Anzusetzen sind jeweils ausschließlich die o. g. Beträge für Angehörige, es erfolgt keine Addition mit dem Sachbezugswert für Beschäftigte.

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