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Das Bundesfinanzministerium hat die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst. Das neue BMS-Schreiben (15.2.2010 – IV C 4 – S 2296-b/07/0003) löst das bisherige Schreiben ab. 

Tipp: Schauen Sie sich in Ruhe Anlage 1 des Anwendungsschreibens an. Dort finden Sie beispielhafte Aufzählungen begünstigter sowie nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Zum Anwendungsschreiben —> hier

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