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Den Rentenversicherungsträgern wurde die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2010 übertragen. Damit die Rentenversicherung bis zum Prüfungsbeginn über einen entsprechenden Datenbestand verfügt, wurde das DEÜV-Meldeverfahren zum 1. 1. 2009 um den Datenbaustein „Unfallversicherung (DBUV)“ erweitert. Das neue Verfahren ist bereits seit 1. 1. 2009 bei Abmeldungen, Unterbrechungs- und Jahresmeldungen anzuwenden. Die Verpflichtung zur Angabe der Arbeitsstunden im DBUV ist allerdings erst für Meldungen , die im Jahr 2010 erstellt werden, erforderlich.

Danach wären auch für die Jahresmeldungen 2009 die Arbeitsstunden zu übermitteln. Denn diese werden erst im Jahr 2010 (in der Regel nach der Märzabrechnung) erstellt. Dies ist jedoch nicht erforderlich, da die “ Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV “ angepasst wurden.

An entsprechender Stelle wurde der Zusatz „… Dies gilt nicht für Meldezeiträume vor dem 01.01.2010“ aufgenommen.

Grundlage:

*Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV in der vom 01.01.2010 an geltenden Fassung —> hier

Der Übergang des Prüfungsauftrages von der BG auf den RV-Träger wurde übrigens geregelt im

„Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“

Humor ist, wenn man trotzdem lacht . . . .

Hinweis:
Es handelt sich lediglich um eine Information. Eine Rechtsberatung liegt weder vor, noch wird diese angeboten.

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