© blickpixel / Pixabay.com

Die letzten beiden Artikel zum Thema „Bürgerentlastungsgesetz“ befassten sich mit den Änderungen der Vorsorgepauschale bei gesetzlich und privat krankenversicherten Arbeitnehmern. Der heutige  Text erläutert etwas genauer die Anwendung der Mindestvorsorgepauschale im Lohnsteuerverfahren. 

Beispiel 1:
Gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer (Steuerklasse I),  kinderlos, Bruttoarbeitslohn 17.000 €, der Arbeitnehmer hat dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld.

Ermitteln der Vorsorgepauschale im Rahmen der Entgeltabrechnung

Vorsorgepauschale KV/PV

Für die KV: 17.000 € x 7,6 % = 1.292 €

Für die PV: 17.000 € x 1,225 % = 208,25 € (0,975 % zzgl. 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose = 1,225 %)

Summe KV/PV = 1.500,25 €

Mindestvorsorgepauschale für KV/PV 

12 % von 17.000 € = 2.040
maximal 1.900 € (in Steuerklasse I)  

Ermitteln Vorsorge RV

Für RV: 17.000 € x 9,95 % RV-Beitragssatz = 1.691,50 € Arbeitnehmeranteil
1.691,50 € x 40 % (für 2010) = 676,60 €

Vorsorgepauschale gesamt (gerundet)

Summe aus KV/PV + RV = 2.577

Beispiel 2:
Gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer (Steuerklasse III),  kinderlos, Bruttoarbeitslohn 17.000 €, der Arbeitnehmer hat dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld.

Vorsorgepauschale KV/PV

Für die KV: 17.000 € x 7,6 % = 1.292 €

Für die PV: 17.000 € x 1,225 % = 208,25 € (0,975 % zzgl. 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose = 1,225 %)

Summe KV/PV = 1.500,25 €

Mindestvorsorgepauschale für KV/PV 

12 % von 17.000 € = 2.040 € (Maximalbegrenzung greift nicht – in Steuerklasse III 3.000 €).  

Ermitteln Vorsorge RV

Für RV: 17.000 € x 9,95 % RV-Beitragssatz = 1.691,50 € Arbeitnehmeranteil
1.691,50 € x 40 % (für 2010) = 676,60 €

Vorsorgepauschale gesamt (gerundet)

Summe aus KV/PV + RV = 2.717

Rechtsgrundlagen:

§ 39b Abs. 2 Nr. 3 EStG —> hier
§ 10 EStG —> hier

Hinweis:
Es handelt sich lediglich um eine Information. Eine Rechts- oder Steuerberatung liegt weder vor, noch wird diese angeboten.
Zu Ihrer persönlichen Steuersituation fragen Sie Ihren Steuerberater.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.