Auch wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abruft (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM) benötigt er im Einführungszeitraum nach wie vor die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011, 2012 oder 2013 (sog. Ersatzbescheingung). Das bedeutet konkret, dass Sie selbst bei Neueinstellungen im Dezember 2013 die entsprechenden Dokumente von Ihren Beschäftigten anfordern müssen. Dass Sie ggf. schon seit Januar 2013 elektronisch abrufen spielt keine Rolle. Weshalb das so ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Stellen Sie sich folgendes vor: Der sparsame Schwabe Anton Fleiß (verheiratet, Alleinverdiener) hat bei Ihnen am 1. Februar 2013 eine Beschäftigung aufgenommen. Da Sie bereits ab 1. Januar 2013 am ELStAM-Verfahren teilnehmen denken Sie sich „weshalb noch Papier? Es läuft ja elektronisch“. Deshalb akzeptieren Sie das Kreuzchen im Personalfragebogen mit Unterschrift von Herrn Fleiß, dass Sie der Hauptarbeitgeber (HAG) sind. Durch das Kennzeichen HAG bekommen Sie die familiengerechte Steuerklasse III aus der ELStAM-Datenbank geliefert. Ab 1. Juli 2013 nimmt Herr Fleiß eine weitere Beschäftigung bei Arbeitgeber B auf. Dieser arbeitet noch – zulässigerweise – mit der Lohnsteuerkarte 2010 (Papierverfahren). Deshalb legt der Arbeitnehmer dort seine Lohnsteuerkarte vor und Arbeitgeber B rechnet ebenfalls mit der darauf vermerkten Lohnsteuerklasse III ab. Ergebnis: Zwei Arbeitgeber sehen sich als HAG, obwohl einer von beiden Steuerklasse VI für das zweite Dienstverhältnis ansetzen müsste.
Selbst manchen Finanzämtern ist diese Erfordernis unbekannt. Deshalb wird die Ausstellung einer Ersatzbescheingiung für neue Arbeitnehmer, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (und deshalb weder Lohnsteuerkarte 2010 noch Ersatzbescheinigung haben) zu Unrecht verweigert. Vereinfachungsregelungen (Kann-Vorschrift!) gibt es für Auszubildende.
Den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 finden Sie —-> hier .