Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 dem 3. SGB-IV-Änderungsgesetz zugestimmt. Der Bundestag hatte am 19. Juni 2009 das Gesetz (BT-Drs. 16/12596) mit wichtigen Neuregelungen in der Fassung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 16/13424) beschlossen.
Die Übernahme von Studiengebühren sind nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden steuerfrei, wenn ein ganz überwiegendendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt. Voraussetzung ist unter anderem eine entsprechende arbeitsvertragliche Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers.
Die Sozialversicherung folgte dieser Auffassung nicht. Vielmehr stellte die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil und damit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar (vgl. Tagesordnungspunkt 5 des Besprechungsergebnisses v. 30./31.03.2009 –> hier).
Durch Änderung bzw. Ergänzung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) folgt die Sozialversicherung nun der lohnsteuerlichen Beurteilung.
In § 1 der SvEV sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (also beitragfreie Zuwendungen) aufgeführt.
Diese Aufzählung (dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:) wird durch Artikel 9i um eine neue Nr. 15 ergänzt:
Den Gesetzesbeschluss, Drucksache 565/09, finden Sie hier.
Da es sich um ein Artikel- oder Omnibusgesetz handelt, lohnt es sich, sich etwas genauer mit diesem Gesetz zu befassen.
Was sind Artikelgesetze? (zitiert aus: Wikipedia.org)
Ein Artikel- oder Mantelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Meist werden damit Änderungsgesetze bezeichnet, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern. Für diese Gesetze ist auch die Bezeichnung „Omnibusgesetz“ gebräuchlich, wenn Änderungen, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden.
Die Bezeichnung Artikelgesetz kommt daher, dass diese Gesetze in der obersten Gliederungsebene in Artikel unterteilt sind, wobei für jedes zu erlassende oder zu ändernde Gesetz ein gesonderter Artikel verwendet wird. Innerhalb eines Artikels werden dann die Paragraphen des einzelnen Gesetzes oder nach Nummern geordnete Änderungen zu einzelnen Paragraphen aufgeführt. Beispiel für ein deutsches Artikelgesetz ist etwa das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, besser bekannt als Hartz IV. Dessen Artikel 1 ist das neue Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Insgesamt hat das Hartz-IV-Gesetz 61 Artikel, mit denen zahlreiche Gesetze geändert wurden.
Eine Verwendung von Artikeln steht in ihrer textgliedernden Funktion der von Paragraphen gleich, sie ist nur ein Hinweis auf den Inhalt des Gesetzes. Der Artikel dient wie der Paragraph zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern und/oder Sätze.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Artikelgesetz
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