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Das Fachmagazin „LOHN+GEHALT“ hat in seiner Ausgabe von Juni 2021 nachfolgenden Artikel von mir veröffentlicht:

In der Entgeltabrechnung des öffentlichen Dienstes sind neben arbeits- und tarifvertraglichen Besonderheiten auch spezielle Regelungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachten.

Neben den auch in der Privatwirtschaft allgemeingültigen Vorschriften, wie z.B. der Frage, welche Zahlungen überhaupt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt gehören, können die sogenannten Hinzurechnungsbeträge das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto (SV-Brutto) erhöhen.

 

Die im Artikel aufgeführten Regelungen können grundsätzlich auch auf andere Zusatzversorgungskassen übertragen werden. Bei einer gemischt finanzierten betrieblichen Altersversorgung, wie z.B. der VBL Ost, ZVK Sachsen oder des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (KVBW), sind weitere Besonderheiten zu beachten. Deshalb biete ich Ihnen gerne auf Anfrage einen Online-Workshop „Update – aktuelles zur VBL/ZVK“ an, in dem auch weitere – Ihre Zusatzversorgung betreffenden Fragestellungen – besprochen werden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

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