Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer, die aus den letzten drei Monaten vor Eintritt des Insolvenzfalls ihres Arbeitgebers noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Die Beiträge zur Finanzierung des Insolvenzgelds (Insolvenzgeldumlage) sind von den Arbeitgebern zu zahlen und werden zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen entrichtet.
Der Umlagesatz ist so zu bemessen, dass das Aufkommen aus dieser Umlage zusammen mit den sonstigen Einnahmen unter Beachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Insolvenzereignisse ausreicht, um die voraussichtlichen Aufwendungen des folgenden Kalenderjahres zu decken. Überschüsse als auch Fehlbeträge sind bei der Festlegung des Umlagesatzes für das Folgejahr einzubeziehen. Wegen eines Defizits aus dem Jahre 2009 und der erwarteten Entwicklung der Insolvenzereignisse wurde der Umlagesatz für das Jahr 2010 vervierfacht (von 0,1 % im Jahr 2009 auf 0,41 % im Jahr 2010; Bemessungsgrundlage ist das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt). Für das Jahr 2011 soll die Insolvenzgeldumlage ausgesetzt werden – so zumindest der Entwurf der „Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011“.
Die unerwartet günstige wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2010 wird voraussichtlich zu einem „ordentlichen“ Überschuss führen (>1 Milliarde Euro). Unter Beachtung dieses Überschusses und der zu erwartenden Summe der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte sowie der geschätzten Aufwendungen für das Insolvenzgeld im Jahr 2011 (einschließlich der voraussichtlichen Verwaltungskosten) führt dies zu einem Umlagesatz von 0,0 %. Der Bundesrat muss noch zustimmen, damit die Verordnung am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann