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Grundsätzlich ist ab 1. November 2011 für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 an Stelle des bisherigen Ordnungsmerkmals (eTIN) die neue 11-stellige Identifikationsnummer zu verwenden. Ab sofort besteht die Möglichkeit, diese Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (voraussichtlich) bis zum 30.11.2010 im Elster-Online-Portal des Arbeitgebers maschinell abzufragen. Weitere Informaitonen erhalten Sie unter http://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax.

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