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Schon seit längerem wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) gewartet, ob eine sogenannte Zillmerung bei der betrieblichen Altersversorgung gegen das Gebot der Wertgleichheit verstößt. Auch die Frage der unangemessenen Benachteiligung war zu klären. Es liegt nunmehr ein Urteil vom 15. September 2009      – 3 AZR 17/09- vor. 

Zur Pressemitteilung des BAG geht es hier.

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